Frankfurter Tabelle
Für wen oder was ist die Frankfurter Tabelle? Viele Urlauber haben es schon erlebt, der wohlverdiente und hart erarbeitete Jahresurlaub, wird vor Ort durch widrige Umstände, zum Beispiel mit Baulärm um das Hotel, oder Ungeziefer auf dem Zimmer, getrübt.
Wer es gelassen nimmt sieht darüber hinweg. Aber je nach Schwere der Beeinträchtigung, kann ein Anteil der Reisekosten zurückgefordert werden, denn Einschränkungen und Komfortnachteile muss man sich nicht unbedingt gefallen lassen. Welcher Anteil unter welchen Umständen eingefordert werden kann (*), sehen Sie hier:
(* Die Daten zur prozentualen Minderung dienen nur der groben Orientierung, und sind nicht rechtsbindend)
Unterkunftsmängel - Gruppe 1
| Mangel | Grad der Minderung | Information |
|---|---|---|
| Örtliche Lage (z.B. zu große Entfernung vom Meer/Strand) | 5-15 | |
| Anderweitige Unterbringung (z.B. Hotel anstelle Bungalow, falsche Etage) | 5-10 | |
| Zimmergröße / Personenzahl | ||
| - Doppel-Zimmer anstelle einest Einzelzimmers | 20 | |
| - Dreibett-Zimmer anstelle eines Einzelzimmers | 25 | |
| - Dreibett-Zimmer anstelle eines Doppelzimmers | 20-25 | Wenn Reisende mit Fremden zusammengelegt werden |
| - Vierbett-Zimmer anstelle eines Doppelzimmers | 20-30 | Wenn Reisende mit Fremden zusammengelegt werden |
| Mangelnde Zimmer-Ausstattung | ||
| - Die Wohnfläche ist kleiner als gebucht | 5-10 | |
| - Es fehlt der Balkon | 5-10 | Nach Zusage / Jahreszeit-abhängig |
| - Kein Meeresblick | 5-10 | Nach Zusage |
| - Wenn Bad und WC mit anderen Urlaubern geteilt werden müssen, oder sogar komplett fehlen. | 15-25 | Nach Buchung |
| - Wenn das WC mit anderen Urlaubern geteilt werden muss, oder sogar komplett fehlt. | 15 | |
| - Fehlende Dusche | 10 | Nach Buchung |
| - Es gibt keine Klimaanlage | 10-20 | Nach Zusage |
| - Wenn kein Radio / TV vorhanden ist | 5 | Nach Zusage |
| - Dürftige Zimmerausstattung | 5-15 | |
| - Wohnschäden (z.B. Risse, Feuchtigkeit, Bauzustand) | 10-50 | |
| - Ungeziefer (Ameisen, Kakerlaken...) | 10-50 | |
| Defekte technische und/oder Versorgungseinrichtungen | ||
| - Bad / Warmwasser | 15 | |
| - Toilette | 15 | |
| - Wasser | 10 | |
| - Klimaanlage | 10-20 | abhängig von der Jahreszeit |
| - Fahrstuhl | 5-10 | abhängig von der Etage |
| - Stromausfall / Gasausfall | 10-20 | |
| Service / Bedienung | ||
| - Totalausfall | 25 | |
| - Reinigungsdefizite | 10-20 | |
| - unzureichender Wäschewechsel | 5-10 | |
| Beeinträchtigungen | ||
| - Lärmbeeinträchtigung am Tag | 5-25 | |
| - Lärmbeeinträchtigung in der Nacht | 10-40 | |
| - Gestand und Geruchseinflüsse | 5-15 | |
| - Fehlende Wellnesseinrichtungen wie (Thermalbad, Massage) | 20-40 | Möglich z.B. bei einem Kururlaub |
Verpflegungsmängel - Gruppe 2
| Mangel | Grad der Minderung | Information |
|---|---|---|
| Kompletter Verpflegungsausfall | 50 | |
| Inhaltliche Mängel | ||
| Wenn der Essensplan nicht ausgewogen genug ist | 5 | |
| Warme Speisen zu kalt | 10 | |
| Wenn Speisen ungenießbar sind | 20-30 | |
| Service / Bedienung | ||
| Selbstbedienung wegen fehlendem Service | 10-15 | |
| Unzumutbare Wartezeiten | 5-15 | |
| Essen in Schichten | 10 | |
| Verunreinigungen an den Tischen | 5-10 | |
| Verunreinigungen am Geschirr | 10-15 | |
| Fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5-10 | Nach Zusage |
Transportmängel - Gruppe 3
| Mangel | Grad der Minderung | Information |
|---|---|---|
| Zeitlich verschobener Abflug jenseits von 4 Stunde | 5 | Anteilig vom Reisepreises für einen Tag und für jede weitere Stunde |
| Ausstattungsmängel | ||
| - Niedrigere Klasse | 10-15 | |
| - Deutliche Abweichung vom Standard | 5-10 | |
| Service / Bedienung | ||
| - Verpflegung | 5 | |
| - Fehlen der Flugklasse entsprechenden Unterhaltung (z.B. Radio, TV usw.) | 5 | |
| Auswechslung des Transportmittels | Der auf die Transportverzöge- rung entfallende anteilige Reisepreis |
|
| Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel | Kosten des Ersatztransport- mittels |
|
Sonstige Mängel - Gruppe 4
| Mangel | Grad der Minderung | Information |
|---|---|---|
| Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 | Nach Zusage |
| Fehlendes Hallenbad | Nach Zusage - soweit | |
| - bei vorhandenem Swimmingpool | 10 | Je nach Jahreszeit |
| - bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 | Benutzbar |
| Fehlende Sauna | 5 | Nach Zusage |
| Fehlender Tennisplatz | 5-10 | Nach Zusage |
| Fehlendes Mini-Golf | 3-5 | Nach Zusage |
| Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule | 5-10 | Nach Zusage |
| Fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5-10 | Nach Zusage |
| Fehlende Kinderbetreuung | 5-10 | Nach Zusage |
| Unmöglichkeit des Badens im Meer | 10-20 | Abhängig von der Prospektbeschreibung und der zumutbaren Alternativen |
| Verschmutzter Strand | 10-20 | Nach Zusage |
| Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5-10 | Abhängig von den Ersatzmöglichkeit |
| Fehlende Snack- oder Strandbar | 0- 5 | Nach Zusage |
| Fehlendes Restaurant oder Supermarkt | 10-20 | Nach Zusage / Abhängig von den Ausweichmöglichkeit |
| - Hotelverpflegung | 0-5 | |
| - Selbstverpflegung | 10-20 | |
| Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Kino, Animateure) | 5-15 | Nach Zusage |
| Fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0- 5 | Abhängig von den Ausweichmöglichkeit |
| Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20-30 | Des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges |
| Fehlende Reiseleitung | ||
| - Die ausschliessliche Organisation | 0-5 | |
| - Besichtigungsreisen | 10-20 | |
| - Studienreisen mit fachlicher Führung | 20-30 | Nach Zusage |
| Zeitverlust durch Umquartierung | Anteiliger Reisepreis für | |
| - im gleichen Hotel | 1/2 Tag | |
| - Umzug in ein anderes Hotel | 1 Tag | |
Hinweise zur Tabelle
- Geringe Beeinträchtigungen werden nicht berücksichtigt.
- Der Prozentsatz der Entschädigung richtet sich neben den grundlegenden Rahmensätzen, auch nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Er wird im Übrigen auch nicht von den charakterlichen Eigenschaften des Reisenden beeinflusst wird, wie z.B. Geschlecht, Lebensalter, oder ausgewöhnliche Empfindlichkeiten. Jedoch gibt es diese Ausnahmen:
- Wenn dem Reiseveranstalter besondere körperliche Gebrechen oder Empfindlichkeiten bei der Buchung bekannt waren. Bei einer sehr ausgeprägten Beeinträchtigung, kann der Rahmensatz und der Höchstsatz um 50% erhöht werden.
- Eine Minderung muss nicht erfolgen, wenn für den Reisenden eine Beeinträchtigung nachweislich nicht vorhanden war.
- Der festgestellte Prozentanteil ist grundlegend vom Gesamtreisepreis (inclusive der Transportkosten) abzurechnen (Zusatzkosten wie Versicherungsbeträge und Sonderzuschläge für erhöhten Reisekomfort, dürfen allerdings nicht angerechnet werden). In der Regel greift diese rechtliche Auslegung aber nicht, wenn Unterkunft und Transport über 2 unterschiedliche Veranstalter gebucht werden.
- Wenn Beeinträchtigungen nur zeitweilig erfolgten, ist die Minderung nur für den anteiligen Zeitraum, vom Gesamtreisepreis abzurechnen.
- Das gleiche gilt, wenn der Reisende Mängel gegenüber dem Veranstalter nicht anzeigt, oder zumutbare Ersatzleistungen nicht annimmt (§ 651d Absatz 2 BGB).
- Die Minderung auf den Gesamtreisepreis, gilt auch bei Kombi-Reisen (Rundreisen mit abschliessendem Hotelaufenthalt). Wenn die Minderung nur einzelne Reiseteile betrifft, betrifft die Minderung nur den anteiligen Zeitraum.
- Wenn mehrere Mängel vorliegen, werden die Prozentsätze zusammen addiert.
- Wenn eine Reise in mehreren Reisebestandteilen erheblich schuldhaft beeinträchtigt worden ist, so kann der Minderungssatz bis auf 100% steigen.
- Allgemeines:
- Ein Ersatzurlaub als Schadensersatzanspruch (§ 651f Absatz 2 BGB) ist nur dann möglich, wenn (nicht fristgerecht behobene Mängel) von mindestens 50 % Gesamt vorliegen.
- Für eine Kündigung müssen mindestens Mängel in Höhe von 20% vorliegen (§ 651e Absatz 1 BGB).
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